Sozialrechtliche Beratungsstelle
Die Sozialrechtliche Beratungsstelle für Menschen mit angeborenem Herzfehler ist ein gemeinsames Angebot des HERZKIND e. V. und der Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung.
Wir unterstützen Sie bei Anträgen für den Schwerbehindertenausweis oder für Rehabilitationsmaßnahmen und geben Ihnen Tipps im Umgang mit der Kranken- und Pflegeversicherung sowie den Rentenversicherungsträgern.
Wir helfen bei Widerspruchsverfahren und geben Ihnen Auskunft über die rechtlichen Bestimmungen der Inklusion und Integration herzkranker Kinder in Kindergarten, Schule und Berufsausbildung oder informieren z.B. über Sportmöglichkeiten für herzkranke Kinder.
Weitere Informationen über die Sozialrechtliche Beratungsstelle finden Sie in unseren Jahresberichten, die Sie gern in der Geschäftsstelle anfordern können.
Hier stellen wir Ihnen Dokumente zum Download zur Verfügung:
Beratungszeiten
Wir sind in den Winterferien.
Sie erreichen die Beratung wieder ab dem 13.01.2025.
Mo – Do | 9:00 bis 15:00 Uhr
Fr | 9:00 -12:00 Uhr
Nachricht
Telefonnummer: 0531 – 220 66 12 oder schreiben Sie uns außerhalb dieser Zeiten eine Nachricht:
Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
HERZ-liche Grüße
Kathrin Borsutzky
Hinweis: Unsere telefonische Beratung findet selbstverständlich für alle Ratsuchenden auf Grundlage des Rechtsdienstleistungsgesetzes statt. Die Beratung wird über Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert.
Die Mitgliedschaft kostet in beiden genannten Vereinen ca. 35,-€ im Jahr und beinhaltet zusätzlich den regelmäßigen Bezug der Mitgliederzeitschrift HERZBLATT bzw. HERZBLICK.
Kontakt
Telefon: 0531 220 6612
E-Mail: ahf-beratung@email.de
Es berät Sie
Kathrin Borsutzky
Dipl. Sozialpädagogin
Sozialrechtliche Beratungsstelle
Die Sozialrechtliche Beratungsstelle für Menschen mit angeborenem Herzfehler ist ein gemeinsames Angebot des HERZKIND e.V. und der Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung.
Wir unterstützen Sie bei Anträgen für den Schwerbehindertenausweis oder für Rehabilitationsmaßnahmen und geben Ihnen Tipps im Umgang mit der Kranken- und Pflegeversicherung sowie den Rentenversicherungsträgern.
Wir helfen bei Widerspruchsverfahren und geben Ihnen Auskunft über die rechtlichen Bestimmungen der Inklusion und Integration herzkranker Kinder in Kindergarten, Schule und Berufsausbildung oder informieren z.B. über Sportmöglichkeiten für herzkranke Kinder.
Weitere Informationen über die Sozialrechtliche Beratungsstelle finden Sie in unseren Jahresberichten, die Sie gern in der Geschäftsstelle anfordern können.
Hier stellen wir Ihnen Dokumente zum Download zur Verfügung:
Beratungszeiten
Mo - Do | 9:00 bis 15:00 Uhr
Fr | 9:00 -12:00 Uhr
Nachricht
Telefonnummer: 0531 – 220 66 12 oder schreiben Sie uns außerhalb dieser Zeiten eine Nachricht:
Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
HERZ-liche Grüße
Ina Schneider und Kathrin Borsutzky
Hinweis: Eine allgemeine telefonische Beratung findet selbstverständlich für alle Ratsuchenden statt. Wir bitten um Verständnis, dass besondere Leistungen, die mit z. B. der Sichtung vorhandenen Unterlagen, Empfehlungen zur Einstufung sowie konkrete Formulierungshilfen bei der Beantragung sowie individueller Unterstützung bei Widerspruchsverfahren einhergehen, den Mitgliedern der Herzstiftung, der Kinderherzstiftung sowie des HERZKIND e.V. vorbehalten sind. Die Mitgliedschaft kostet in allen genannten Verbänden ca. 35,-€ im Jahr und beinhaltet zusätzlich den regelmäßigen Bezug der Mitgliederzeitschrift HERZBLATT bzw. HERZBLICK.
Kontakt
Telefon: 0531 220 6612
E-Mail: ahf-beratung@email.de
Es beraten Sie
Kathrin Borsutzky
Dipl. Sozialpädagogin
Ina Schneider
Rechtsanwältin